Allgemeine Geschäftsbestimmungen – Stichting De Ooievaart

Beachtung!

Der vorliegende Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine nicht beeidete Übersetzung, die nur zur Sicherheit und Bequemlichkeit unserer Fahrgäste zur Verfügung gestellt wird. Im Zweifelsfalle hat der niederländische Text Vorrang und ist bindend.

Einleitung

Stichting De Ooievaart (hiernach: ‚De Ooievaart‘) ist eine Stiftung von Freiwilliger, die Rundfahrten auf den Kanälen Den Haags (hiernach: ‚De Ooievaart’) und auf der Vliet (hiernach: ‚De Vlietvaart’) anbietet. Der Heimathafen aller Boote liegt an der Bierkade in Den Haag.

Alle Angebote und Transportverträge (hiernach: Karten) unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbestimmungen. Mit dem Ankauf einer oder mehrere Karten, oder der Miete eines ganzen Bootes, gehen wir davon aus, dass der Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbestimmungen zur Kenntnis genommen hat und sie akzeptiert.

Zum leichteren Verständnis werden einige Wörter in diesen Allgemeinen Geschäftsbestimmungen nur im Singular verwendet; jedoch gelten diese auch im Plural. Wenn in diesen „Allgemeinen Geschäftsbestimmungen“ das Maskulin verwendet wird, gilt es ebenso für das Female, soweit passend.

Artikel 1 – Allgemeines

  1. Sowohl ‚De Ooievaart’ wie auch ‚De Vlietvaart’ bieten drei verschiedene Fahrten an: Bootsrundfahrten, Gruppenfahrten und Spezialfahrten.
  2. ‚De Ooievaart‘ ist verantwortlich für die Durchführung aller Fahrten übereinstimmend mit den geltenden Normen.
  3. ‚De Ooievaart‘ behält sich das Recht vor, Änderungen der Fahrrouten und/oder der Ein- und/oder Ausstiegsplätze durch zu führen im Falle dies Wetterumstände, Blockaden, Untiefen oder anderen unvorhergesehenen Umstände erfordern
  4. ‚De Ooievaart‘ behaltet sich das Recht vor Änderungen des Programms und/oder Daten durch zu führen, sollten dafür begründete Motive bestehen. Diese werden von der Organisation entschieden und soweit als möglich den Fahrgästen rechtzeitig mitgeteilt.
  5. Außer der Vlietvaart, werden alle Rundfahrten durch die Kanäle Den Haags mit offenen Booten ausgeführt. Aus Sicherheitsgründen (Behinderung der Sicht des Schiffers, niedrige Brücken) ist es nicht erlaubt, Regenschirme an Bord zu verwenden. Im Falle von Regen werden Ponchos ausgeteilt.
  6. Alle Fahrgäste müssen auf dem Kai, auf der Landungsbrücke und im Boot die Anweisungen von der Bemannung befolgen. Es ist nicht erlaubt vom Kai über die Bänke in das Boot zu steigen; Fahrgäste müssen an der Vorderseite über die Treppe in das Boot einsteigen.
  7. Rollstuhlbenützern steht ein Boot mit einem Aufzug zur Verfügung. Bitte geben sie bei der Reservierung bekannt, dass sie von dem Aufzug Gebrauch machen wollen, damit die Einschiffung schnell und bequem stattfinden kann.
  8. Fahrgästen, die Niederländisch nicht verstehen, stehen sogenannte ‚hand-outs‘ in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.
  9. Aufgrund der Verordnung der Schifffahrtsinspektion ist es strengstens verboten an Bord unserer Boote zu rauchen.

Artikel 2 – Rundfahrten/Spezialfahrten

  1. Rundfahrten werden während der Fahrjahreszeit, die von April bis zum Oktober gilt, im Vorhinein von ‚De Ooievaart‘ zu festen Zeiten geplant. Eine reguläre Fahrt kann auch eine Spezialfahrt sein, zum Beispiel: de Culinaire Armada.
  2. Karten für Rundfahrten können via internet, im Hafengebäude oder beim VVV (Touristen Büro) reserviert und bezahlt werden. Man kann auch telefonisch reservieren, aber dann soll man sich äußerlich eine Stunde vor die Abreisezeit im Hafenbüro melden um die Rechnung zu bezahlen. Innerhalb eine Stunde vor die Abfahrt ist ‚De Ooievaart‘ berechtigt die reservierte aber noch nicht bezahlte Plätze an Dritten zu verkaufen.
  3. Fahrgäste sollten spätestens 15 Minuten vor der geplanten Abreisezeit beim Hafenamt auf der Bierkade anwesend sein; im Falle einer Spezialfahrt kann ‚De Ooievaart‘ eine anderen Einstiegsstelle bestimmen; auch hier gilt das oben genannte.
  4. Rundfahrten legen zur geplanten Zeit ab. Es wird nicht auf Gäste gewartet, die zu spät kommen: Fahrgäste die sich nach der Abfahrt beim Hafenamt oder bei der anderen bestimmten Einstiegstelle melden, haben kein Anspruch auf Restitution.
  5. Spätenstens 24 Uhr vor dem Anfang des Fahrtes kann eine Reservierung annuliert worden unter der Bedingung daß bei der Rückbuchung € 1,50 als Transaktionskosten berechnet wird. Innerhalb diese Frist ist man den völligen Betrag schuldig.
  6. Ein Fahrgast, der zum Zeitpunkt des Einsteigens beschließt nicht an die Fahrt teil zu nehmen, aus welchen Gründen auch immer, hat keinen Anspruch auf Restitution. Im Falle, die Buchung noch nicht bezahlt ist, sind jedoch die gesamten Kosten verschuldet.

Artikel 3 – Gruppenfahrten

  1. Bei einer Gruppenfahrt mietet eine Person oder eine Organisation ein Boot mit Bemannung, bestehend aus einem Steuermann und einem Führer, für die maximal für dieses Boot zugelassenen Anzahl Personen.
  2. Gruppenfahrten können nur telefonisch oder persönlich im Hafenamt an der Bierkade gebucht werden.
  3. Falls eine Organisation ein Boot mietet, muss bei der Reservierung eine Kontaktperson mit Telefonnummer und e-mail Adresse angegeben werden.
  4. Es können im Vorhinein Getränke und ein einfaches Catering bestellt werden.
  5. Der Mindestbetrag der in Rechnung gestellten Gruppenfahrt besteht immer aus einer Rundfahrt von eineinhalb Stunden, ungeachtet ob dieser Zeitraum im Vorhinein abgesprochen wurde.
  6. Die Kosten der Miete des Bootes und möglicher Getränke und/oder eventuellen Caterings müssen bis spätestens 48 Stunden vor der Abfahrt auf das Konto von ‚De Ooievaart‘ überwiesen werden oder mittels Pin Bezahlung oder in bar im Hafenamt beglichen werden. Nur mit schriftlichen Genehmigung von ‚De Ooievaart‘ kann ausnahmsweise von dieser Verpflichtung abgewichen werden. In solchen Fällen muss die nachgesendete Rechnung innerhalb von 8 Tage ab Rechnungsdatum bezahlt werden.
  7. Ohne schriftlicher Einwilligung von ‚De Ooievaart’ ist es nicht gestattet ein gemietetes Boot an Dritte weiter zu vermieten. Für Dritte sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenso ein zu halten.
  8. Die vollzählige Gruppe muss spätestens 15 Minuten vor der geplanten Abfahrtszeit beim Hafenamt an die vereinbarten Einstiegsstelle anwesend sein.
  9. Falls die Gruppe zum vereinbarten Abfahrtstermin nicht vollzählig am vereinbarten Ablegeplatz anwesend ist, kann höchstens 15 Minuten gewartet werden. Allerding ist das nur möglich, wenn im Anschluss an diese Fahrt, keine weitere Fahrt mit diesem Boot geplant ist, und die Bemannung sich damit einverstanden erklärt.
  10. Falls es möglich ist die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt aus zu führen, wird der Aufpreis auf Grund des Mietpreises zusätzlich der Wartezeit von Boot und Bemannung verrechnet.
  11. Falls die Fahrt auf Grund von Absatz 9 nicht stattfinden kann, gilt die Gruppe als nicht erschienen und ist somit keine Restitution möglich bei bestehender Zahlungsverpflichtung gegenüber den anfallenden Kosten. Eine verbindliche Rechnung für die Miete und mögliche bestellte Getränke und/oder Catering wird mit der Kontaktperson verrechnet.ordered drinks and/or food.

Artikel 4 – Annullierung/Versicherung Gruppenfahrten

  1. Der Auftraggeber einer Gruppenfahrt kann die Buchung annullieren indem er einen mit Datum versehenen Bericht (eventuell als e-mail) an ‚De Ooievaart’ schickt wobei folgende Bestimmungen zur Anwendung kommen:
  2. Bei Annullierung bis zu einem Monat vor dem vereinbarten Fahrdatum sind 25% der Gesamtbuchung zu entrichten. Bei Annullierung innerhalb eines Monats bis 14 Tagen vor dem vereinbarten Fahrdatum sind 50% der Gesamtbuchung zu entrichten. Wenn innerhalb von 14 Tagen vor dem Fahrtermin die Buchung annulliert wird, ist der Gesamtbetrag zu entrichten.
  3. „De Ooievaart“ bietet die Möglichkeit an eine „Schönwetter- Garantie“ abzuschließen. Für € 25.- zusätzlich kann bis 3 Stunden vor Abfahrt die Rundfahrt telefonisch annulliert werden, soweit alle Kosten wie im Artikel 3 Absatz 6 beschrieben und bezahlt sind.
  4. Die „Schönwetter- Garantie“ gilt allerdings NICHT für ein möglicherweise bestelltes Catering. Dieses kann bei Absage im Hafenamt oder beim desbetreffenden Cateringbetrieb abgeholt werden.
  5. Bestelltes Catering kann bis 48 Stunden vor Abfahrt verändert werden, oder annulliert werden. Nach diesem Zeitpunkt sind keine Änderungen möglich.

Artikel 5 – Kinder und Haustiere

  1. Kinder bis zu ihrem 16. Lebensjahr dürfen nur in Begleitung eines Elternteiles oder eines anderen volljährigen Erwachsenen an einer Rundfahrt teilnehmen.
  2. Eltern und erwachsene Begleiter sind unter allen Umständen verantwortlich für die unter ihrer Obhut stehenden Kinder. ‚De Ooievaart’ übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung.
  3. Schwimmwesten werden Kindern mit nicht ausreichenden Schwimmkenntnissen, zur Verfügung gestellt. Es bleibt allerdings die Verantwortung der Eltern und Begleitpersonen , dass das betreffende Kind diese Weste vor Betreten des Anlegestegs, während der gesamten Fahrt und bis zum Verlassen des Anlegestegs trägt. Falls sich ein Kind, aus welchen Grund auch immer, weigert eine Schwimmweste zu tragen, muss das Kind von den Eltern und/oder Begleitpersonen besonders gut beobachtet werden. Kinderwagen oder Buggies können nicht auf das Boot mitgenommen werden. Falls genug Platz vorhanden ist, können sie zusammengeklappt im Hafenamt, auf eigene Gefahr, zurück gelassen werden.
  4. ‚De Ooievaart’ ist nicht verantwortlich für Folgen, die entstehen aus dem Nicht-tragen einer Schwimmwestes eines Kindes.
  5. Es ist nicht gestattet Haustiere auf das Boot mit zunehmen. Ausnahmen bilden „Begleithunde“, dessen Besitzer einen Ausweis mit sich führt. Bei Gruppenfahrten kann von dieser Vorschrift abgesehen werden, sofern alle Passagiere damit einverstanden sind.

Artikel 6 – Ausführung des Vertrages

  1. Für alle Fahrten tritt bei extremen Witterungsverhältnissen eine enthebende Regelung in Kraft. Unter extremen Witterungsverhältnissen sind Sturm, starker Wind und /oder Böen, Unwetter, Eis sowie Hochwasser zu verstehen. Der Steuermann beurteilt, möglicherweise gemeinsam mit dem Führer, ob eine Fahrt aus Sicherheitsgründen abgesagt werden muss.
  2. ‚De Ooievaart’ ist berechtigt, einem Fahrgast wegen nicht Befolgung der Anweisungen des mitfahrenden Mitarbeiter, oder augenscheinlich Trunkenheit, des Bootes zu verweisen.
  3. Passagiere wie Gruppen können bei der Buchung einer Fahrt kein bestimmtes Boot buchen.
  4. Alle Fahrgäste müssen jederzeit und ausnahmslos den Anweisungen des mitfahrenden Mitarbeiter der ‚de Ooievaart’ Folge leisten.
  5. Falls die Mitarbeiter der ‚de Ooievaart’ es für notwendig erachten, können sie den Zutritt zum Anlegesteg verbieten. Dies kann aus Sicherheitsgründen, als auch auf Grund der Kapazität oder zur Erhaltung der öffentlichen Ordnung geschehen.

Artikel 7 – Haftung

  1. ‚De Ooievaart’ kann nicht für Schaden oder Verlust von Eigentum der Fahrgästen verantwortlich gemacht werden. Mitnahme von Wertsachen ist auf eigenes Risiko.
  2. ‚De Ooievaart’ und ihre Mitarbeiter sind nicht für den Tot eines Passagiers haftbar zu machen, soweit keine Absicht oder grobe Fahrlässigkeit besteht. ‚De Ooievaart‘ ist nicht haftbar für Verletzungen oder Schaden von welcher Natur immer und gleichgültig durch welche Ursache die Verletzungen oder Schaden entstanden sind, vor, während oder nach einer Fahrt. Ausnahme ist die Verpflichtung fortfließend aus Haftpflicht im Fall nachweisbarer Absicht oder grober Schuld von ‚De Ooievaart‘ oder ihren Mitarbeitern. Der Schadenersatz aus diese Haftplicht ist beschränkt bis zur Höhe des Betrags, der durch die Haftpflichtversicherung gedeckt wird.
  3. ’De Ooievaart‘ ist für Schaden an Personen oder Eigentum des Fahrgastes, der beim Betreten des Anlegesteges oder des Bootes entstanden ist, nicht haftbar. Dieser Bestimmung gilt auch für das Betreten des Hafenamts.
  4. ‚De Ooievaart’ kann nicht haftbar angesehen werden für Schaden welcher Art auch immer, der durch zu spätes Ablegen, oder andere Verzögerungen während der Rundfahrt entsteht.
  5. Soweit ‚de Ooievaart’ für Schaden haftet, haftete sie nur für den unmittelbaren Schaden und nicht für dessen Folgen. Weiters ist die Haftbarkeit beschränkt bis zum maximalen Betrag der durch die Versicherung gedeckt ist.
  6. Sofern ‚de Ooievaart’ für Schaden haftet, der nicht durch ihre Versicherung gedeckt ist, ist die Haftung auf den Höchstbetrag der Rechnung beschränkt.
  7. Falls ‚de Ooievaart’ durch höhere Gewalt gezwungen ist die Rundfahrt nicht so auszuführen wie bei der Buchung vereinbart, muss sie a) eine Alternative anbieten, oder b) eventuellen bereits bezahlte Kosten rückerstatten. ‚De Ooievaart’ ist nicht zu Kompensationszahlungen verpflichtet.

Artikel 8- Haftung des Fahrgastes

  1. Der Fahrgast haftet für durch ihn entstandenen Schaden, sei es am Eigentum der ‚De Ooievaart’, dessen Mitarbeitern, oder Dritten,oder seinen Mitpassagieren.
  2. Der Fahrgast ist haftbar für Schaden, den er, seine Kinder, oder Schutzbefohlenen, sein Hilfshund oder sein Gepäck ‚De Ooievaart’, dessen Mitarbeitern und/oder dessen Mitpassagieren zufügt.
  3. Alle Aufträge die ‚De Ooievaart’ im Auftrag eines Fahrgastes ausführt gehen auf Rechnung und Risiko des auftraggebenden Passagiers.
  4. ‚De Ooievaart‘ und ihre Mitarbeiter haften nicht für Schäden verursacht durch Dritte.

Artikel 9 – Beschwerde

  1. Beschwerden müssen bis spätestens 48 Stunden nach einer Fahrt schriftlich bei ‚De Ooievaart’ eintreffen.
  2. Beschwerden, die mündlich oder nach 2 Tagen gemeldet werden, können nicht behandelt werden.

Artikel 10 – Schlussbestimmungen/Gerichtsort

  1. Für besonderen Aktivitäten oder Dienste können abweichende und/oder ergänzende Bestimmungen gehandhabt werden. Diese werden dem Fahrgast vor Abschluss des Vertrags bekannt
  2. Offensichtliche Schreibfehler und Irrtümer die von ‚De Ooievaart’ publiziert und/oder verschickt wurden sind für ‚De Ooievaart’ nicht verbindlich.
  3. Diese nicht beeidete Übersetzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Transportverträge unterliegen dem niederländischen Recht.
  4. Streitfälle, die nicht zwischen den Parteien gelöst werden können, unterliegen dem Gericht Den Haag .

Also aufgestellt und festgestellt in Den Haag, April 2017; der Niederländische Text ist deponiert bei der Handelskammer in Den Haag.

Letzte Version 20-6-2021